Onlineshop Geschäftsbedingungen
Lesbarkeit
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit werden Texte geschlechtsneutral formuliert und diese gelten auch
für eine Mehrzahl von Personen.
§ 1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Für den Geschäftsverkehr mit dem Shopsystem der MARC MASSELIER Treuhand & Informatik
(nachfolgend «MTI» genannt) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB's» genannt).
Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsverkehr aller Kunden mit MTI verbindlich. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden
hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.
§ 2 Besondere Aufgaben und Pflichten der Kunden
2.1 Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf
eigene Rechnung und eigenes Risiko vor.
2.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber seinen allfälligen Endkunden oder sonstigen Dritten im
Namen oder als Vertreter von MTI aufzutreten und/oder irgendwelche Geschäfte und/oder Verträge für MTI
abzuschliessen.
§ 3 Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen
3.1 Umfang und Ausführung der Lieferung werden nach der Bestellung von MTI elektronisch erfasst, so
dass der Kunde den Inhalt seiner Bestellung im Online-Shop überprüfen kann.
Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und den im Online-Shop
erfassten Lieferdaten hat der Kunde umgehend MTI mitzuteilen.
Die Lieferung erfolgt in jedem Fall unter Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte beim
Hersteller.
3.2 Überschreitet ein Kunde durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so ist MTI von der Lieferverpflichtung
entbunden.
3.3 Die von MTI angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche
Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten.
Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere
für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
3.4 Sollte sich eine Lieferung über einen von MTI ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus
verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von
mindestens drei Wochen, MTI in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf von der betreffenden
Bestellung zurücktreten. MTI haftet für diesen Fall nicht gegenüber dem Kunden, insbesondere nicht für
Folgeschäden jeglicher Art.
Ausser dies sei ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.5 Bei Lieferung aller Art und Montage muss die Zugänglichkeit für die Ware durch den Kunden
gewährleistet werden.
3.6 Sichtbare Mengendifferenzen, Beschädigungen und schlechte Verpackung müssen umgehend bei
Warenerhalt dem mit dem Transport beauftragten Unternehmen schriftlich angezeigt werden.
Verdeckte Mengendifferenzen müssen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt, Verspätung und Verlust
müssen umgehend schriftlich MTI angezeigt werden.
3.7 Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen
MTI zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
3.8 MTI wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die
Mehrkosten.
§ 4 Annahmeverzug
4.1 Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände
verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann MTI die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
MTI ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises
oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.
§ 5 Angebote und Preise
5.1 Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen
und Fehler vorbehalten.
5.2 Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige
Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es
sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5.3 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von MTI verstehen sich rein netto in Schweizer Franken
(CHF), exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager MTI Schweiz oder Wortmann AG Logistikzentrum
Deutschland.
Die Versandkonditionen sind in den «Transportkonditionen» definiert, welcher integrierenden Bestandteil
dieser AGB bildet. Die Mehrwertsteuern gehen zu Lasten des Kunden. Für nicht verrechnete
Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor.
Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen,
sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.
5.4 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der
elektronischen Erfassung der Bestellung durch MTI berechnet.
Erhöhen sich die Bezugspreise für MTI, nachdem der Kunde bei MTI Produkte bestellt hat, berechtigt dies
MTI, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.
§ 6 Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende
Unternehmen übergeben worden ist.
Falls der Versand sich ohne Verschulden von MTI verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch MTI hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
§ 7 Zahlungskonditionen
7.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von MTI 10 Tage
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig.
Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. MTI kann einen Verzugszins in
Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder
Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.
MTI behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall eine Bonitätsprüfung gemäss Datenschutzerklärung von MTI
zu machen.
7.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MTI über den Betrag verfügen kann.
7.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MTI ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren
Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder
sichergestellt sind.
Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des
Kunden.
7.4 Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von MTI angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht
tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist MTI berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden
definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.
7.5 Alle Forderungen von MTI, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort
fällig, wenn
a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
b) auf Verlangen von MTI nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel
von MTI an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern
Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.
Der Kunde hat die Pflicht, MTI zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.
7.6 Auf Verlangen von MTI tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf
der von MTI gelieferten Produkte zahlungshalber an MTI ab (Art. 164 ff. OR).
7.7 Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend
gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen
gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. MTI behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern,
abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von MTI gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von MTI, bis MTI den Kaufpreis vollständig und
vertragskonform erhalten hat.
MTI ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im
Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen von MTI umgehend sein schriftliches Einverständnis zur
Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl.
Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung der Eigentumsvorbehalte).
8.2 Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von MTI gelieferten
Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
§ 9 Rücksendung von Produkten
9.1 Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von MTI und
erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
Ungeöffnete, originalverpackte und nicht beschriftete/beklebte Waren werden innerhalb einer Frist von 30
Tagen gegen Gutschrift zum aktuellen Tagespreis zurückgenommen, sofern sich das Produkt noch im
Verkauf befindet (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).
Die Rücksendung von mangelhaften Produkten hat möglichst originalverpackt und mit komplettem
Lieferumfang sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer RMANummer
(Online Rückgabeformular) zu erfolgen.
9.2 Produkte, die MTI auf Kundenwunsch beschafft hat, jegliche Software- und Hygieneartikel, Sales Out
Produkte sowie Verbrauchsgüter sind von der Rücksendung in jedem Fall ausgeschlossen.
9.3 Test- und Demoartikel werden nur gemäss den auf der Auftragsbestätigung festgesetzten Bedingungen
zurückgenommen.
9.4 Die Ausübung des freiwilligen 30-tägigen Rückgaberechts führt zur Umwandlung des Kaufvertrags in
ein Rückabwicklungsverhältnis, wonach die im Rahmen des Kaufvertrags empfangenen Leistungen
zurückerstattet werden müssen (maximal Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung, davon ausgenommen
sind jegliche Dienstleistungen und Transportkosten).
9.5 Nach Eingang der Ware wird ein bereits bezahlter Kaufpreis dem Kunden auf sein Kundenkonto
gutgeschrieben.
Vorbehalten bleibt jedoch ein Abzug des zu erstattenden Kaufpreises bzw. eine Rechnungsstellung für
mögliche Beschädigungen, übermässige Abnutzung der Ware oder, sofern vereinbart, Versandkosten der
Ware.
MTI kann die Gutschrift verweigern, bis sie die Waren wieder zurückerhalten bzw. der Kunde den
Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgeschickt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt
ist.
9.6 Für Retouren von fehlerhafter Ware verlangt MTI, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit Online
ausgefülltem Reparaturformular (Online Rückgabeformular) an MTI zur Reparatur eingeschickt oder
angeliefert wird.
9.7 Der Kunde ist in jedem Fall dafür verantwortlich, die zu retournierende Ware transportfähig zu
verpacken.
Beschädigungen/Untergang der Ware aufgrund einer nicht sachgemässen Verpackung werden dem
Kunden verrechnet.
Übergibt der Kunde die Ware einem Transportunternehmen, trägt der Kunde die Gefahr für den sicheren
Transport der Ware.
Der Gefahrenübergang an MTI geht erst mit dem Eintreffen der Ware bei MTI über.
MTI behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht
mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
9.8 Der Kunde hat bei Einsendung des zu reparierenden bzw. retournierenden Gerätes dafür Sorge zu
tragen, dass die darauf befindlichen Daten gelöscht und durch Kopien gesichert sind, da die Daten bei
Reparatureingriffen verloren gehen können.
Eine Haftung von MTI für den Verlust der Daten, Zugriff Dritter oder ähnliches ist ausgeschlossen.
§ 10 Kreditlimite / Informationspflicht
10.1 MTI legt, basierend auf Umsatz, Zahlungsverhalten und Bonitätsprüfung des Kunden dessen
Kreditlimite fest.
10.2 Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit
des Kunden behält sich MTI vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung
oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend
Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung,
sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend MTI bekannt zu
geben.
§ 11 Gewährleistung/Garantie
11.1 Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von
Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h.
beim Endkunden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass MTI keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten
gelieferten Produkte vornimmt.
11.2 Der Kunde hat die Ware unmittelbar und bestmöglich nach Ablieferung zu prüfen.
Offene Mängel sind umgehend (innerhalb 1 Werktages) zu rügen.
Versteckte Mängel sind umgehend (spätestens innerhalb von 5 Werktagen) nach deren Entdeckung zu
rügen.
11.3 Mängel sind schriftlich zu rügen.
Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der nachfolgend
aufgeführten Gewährleistung-/Garantieleistungen zur Folge.
11.4 Die Gewährleistung/Garantie von MTI für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder
Hinsicht nach den Gewährleistungs-/Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten.
Der Kunde verzichtet auf weitere Gewährleistungs-/Garantieansprüche gegenüber MTI und dem
Hersteller/Lieferanten.
Die einzige Pflicht von MTI besteht darin, allfällige eigene Gewährleistungs-/Garantieansprüche gegen den
Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.
11.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Gewährleistungs/Garantiebestimmungen
die Gewährleistung/Garantie in der Regel nach Wahl des jeweiligen
Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte
beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein
verbleiben.
11.6 Sollte ein Hersteller/Lieferant keine eigenen Bestimmungen zur Gewährleistung-/Garantie haben, so
ist im Gewährleistungs-/Garantiefall MTI nach ihrer Wahl berechtigt: - gegen Rückgabe der beanstandeten
Ware Ersatz zu liefern, - den Kaufpreis zurückzuerstatten - oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages
den Minderwert der Ware zu vergüten.
Entscheidet sich MTI den Kaufpreis zurückzuerstatten, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen
(maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).
11.7 Des Weiteren anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser
sofort nach Entdeckung MTI schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren
Fehler beinhaltet.
Ausgeschlossen ist die Gewährleistung/Garantie insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden
Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung;
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften;
c) zweckwidrige Benutzung der Produkte;
d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör;
e) natürliche Abnutzung;
f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung;
g) Modifikationen oder Reparaturversuche;
h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der
Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von MTI noch vom
Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte
Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.8 Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine
Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus.
Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte
bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.
11.9 Die Gewährleistungs-/Garantiedauer wird auf der Rechnung ausgewiesen und durch einen allfälligen
Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.
11.10 Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in Kraft.
11.11 Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen MTI stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und
sind nicht abtretbar.
11.12 In jedem Falle hält sich der Kunde an die von MTI bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten
definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
11.13 Die gesetzliche Gewährleistung wird vollumfänglich wegbedungen.
§ 12 Versicherung/weitere Dienstleistungen Dritter
12.1 MTI kann im Sinne eines gebundenen Vermittlers gemäss Art. 43 Abs. 2 VAG i.V.m. Art. 183 Abs. 1
lit. a AVO Versicherungen für auf dem im Online-Shop von MTI angebotene Waren an Kunden vermitteln
(«Versicherung»).
Bei Abschluss einer Versicherung gelten die Vereinbarungen der zugestellten Police und die Allgemeinen
Versicherungsbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
12.2 Wird über den Online-Shop von MTI eine Dienstleistung (Montage, Etagenlieferung etc.) gebucht,
welche von einem Drittanbieter durchgeführt wird, so entsteht der Dienstleistungsvertrag zwischen dem
Kunden und dem Drittanbieter.
MTI lehnt jede Haftung ab.
§ 13 Haftung
13.1 MTI haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch Vorsatz
oder grobes Verschulden von MTI oder den von MTI beauftragten Dritten verursacht wurde.
Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
13.2 Jede weitergehende Haftung von MTI, deren Hilfspersonen und der von MTI beauftragten Dritten für
Schäden aller Art ist ausgeschlossen.
Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt
selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von
Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte und/oder Folgeschäden aus der Verwendung der
Produkte.
13.3. MTI verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte
Haftungsansprüche abzutreten.
§ 14. Patente und andere Schutzrechte
14.1 Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen
sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte
Produkte, so wird der Kunde MTI schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder
gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen.
14.2 MTI wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur
Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet MTI gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder
Haftungsansprüche.
§ 15 Wiederausfuhr/Anti-Korruption
15.1 Die von MTI vertriebenen Produkte unterliegen den US- und den schweizerischen
Exportbestimmungen.
Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte, um eine besondere
Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen.
Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber
mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
15.2 MTI hält sich an die Anti-Korruptions-Gesetzgebung und hat geeignete interne Massnahmen
aufgestellt, welche deren Einhaltung sicherstellen.
Der Kunde verpflichtet sich, sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu halten und alles zu tun, um
gesetzwidriges Verhalten beim Kauf und Wiederverkauf der Produkte von MTI zu vermeiden.
§ 16 Software
16.1 Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von MTI gelieferten Softwareprodukte,
Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen
Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und
Benutzer/Endkunde enthalten sind.
16.2 Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte
dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des
Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
§ 17 Vertraulichkeit
17.1 Der Kunde verpflichtet sich, die MTI-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen
kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum
Zwecke der Vertragsbeziehung mit MTI zu verwenden.
§ 18 Herstellerreporting, Datenschutz
18.1 Der Kunde anerkennt, dass MTI im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings
kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden
bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.
18.2 Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde MTI sein Einverständnis, dass MTI zur Weitergabe von
Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit
an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.
18.3 Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten
Datenschutzerklärung.
Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden AGB's.
Mit der Akzeptanz der AGB's stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.
§ 19 Gebrauch des MTI Online-Shops
19.1 Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von MTI weitergeben und nur, wenn er die von MTI festgelegten
Nutzungsvorschriften einhält.
§ 20 Übertragung
20.1 Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden
nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von MTI an Dritte übertragen werden.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter
ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des Wiener UNÜbereinkommen
über den internationalen Warenkauf.
21.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten ist CH-8570 Weinfelden TG.
§ 22 Schlussbestimmungen
22.1 MTI behält sich das Recht vor, die AGB's jederzeit zu ändern.
22.2 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies
keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie der AGB's insgesamt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Stand 14.07.2021
Version 1.0