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Quellensteuern ab 2021: Das müssen KMU beachten

2/1/2021

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Das Schweizerische System der Quellensteuern wird ab dem 1. Januar 2021 grundlegend verändert. Der Hintergrund der Reform des Quellensteuer Systems bezweckt den Abbau von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen. Wir zeigen ihnen in diesem Beitrag auf, welches die wichtigsten Neuerungen sind, welche Ihre Mitarbeitenden direkt betreffen und auf was Sie als Verantwortlicher in einem KMU besonders achten sollten.

Pflichten des quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmers
Quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer sind für die Mitteilung aller für die Erhebung der Quellensteuer relevanten Informationen gegenüber dem Schuldner der steuerbaren Leistung verantwortlich.
  • Zivilstand bzw. Zivilstandsänderungen
  • Aufnahme oder Aufgabe einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit
  • Anzahl Kinder
  • Konfession
  • Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten
Sie müssen alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen sowie auf Verlangen der zuständigen Steuerbehörde mündlich oder schriftlich Auskunft erteilen oder Belege vorlegen.

Härtefallregelung infolge Alimentenzahlungen
Auf Antrag einer in der Schweiz ansässigen Person kann die zuständige Steuerbehörde zur Milderung von wirtschaftlichen Härtefällen infolge Alimentenzahlungen Kinderabzüge im anwendbaren Tarif gewähren. Als Grundlage für die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt, kann zum Beispiel das betreibungsrechtliche Existenzminimum dienen.
Der anwendbare Quellensteuertarif wird unter Berücksichtigung der effektiven Alimentenzahlungen neu festgelegt. Die zuständige kantonale Steuerbehörde legt die Höhe der zu gewährenden Kinderabzüge fest und teilt ihren Entscheid dem Schuldner der steuerbaren Leistung sowie dem Arbeitnehmer mit.
Wurden die Unterhaltsbeiträge bei der Anwendung eines Tarifcodes berücksichtigt, so wird die nachträgliche ordentliche Veranlagung nur auf Antrag der quellensteuerpflichtigen Person durchgeführt.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung - Verfahren
Bei einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung finden die ordentlichen Verfahrensbestimmungen sowie die Steueranlage bzw. der Steuerfuss der anspruchsberechtigten Gemeinde Anwendung. Die geschuldete Einkommenssteuer (auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene) und die Vermögenssteuer (auf Kantons- und Gemeindeebene) werden aufgrund der ausgefüllten Steuererklärung ermittelt. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften des betreffenden Steuerjahres, wobei das gesamte weltweite Einkommen (und das Vermögen auf kantonaler Ebene) satzbestimmend berücksichtigt wird. Allfällige bereits bezahlte Quellensteuern werden zinslos an die ordentliche Steuer angerechnet.

Nachträgliche ordentliche Veranlagung - Anträge & Fristen
Für quellensteuerpflichtige Personen mit Ansässigkeit in der Schweiz, deren Einkommen unter CHF 120’000.00 pro Jahr liegt, wird eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchgeführt, wenn sie bis am 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres einen entsprechenden Antrag einreichen.
Hat ein in der Schweiz ansässiger quellensteuerpflichtiger Arbeitnehmer einmal einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung gestellt, wird er bis zum Ende der Quellensteuerpflicht nachträglich ordentlich veranlagt.
Im Ausland ansässige quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer, welche die Voraussetzungen der Quasi-Ansässigkeit erfüllen, müssen für jedes Jahr bis am 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres erneut einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung einreichen

Neuberechnung der Quellensteuer
Jede quellensteuerpflichtige Person kann in den nachfolgend abschliessend beschriebenen Sachverhalten – und unabhängig von ihrer Ansässigkeit – bis zum 31. März des auf die Fälligkeit der Leistung folgenden Steuerjahres eine Neuberechnung der Quellensteuer beantragen:
  • Falsche Ermittlung des der Quellensteuer unterliegenden Bruttolohns
  • Falsche Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens
  • Falsche Tarifanwendung

Was heisst das für KMU?
Die Änderungen erfordern umfangreiche Arbeiten bei den Arbeitgebern und den mittels Ihrer Lohnbuchhaltungs-Software erstellten Lohnmeldeverfahren. Bei MARC MASSELIER werden wir für Sie als Teil unseres Lohn-Services die notwendigen Anpassungen vornehmen. Wir sind bereit, Sie ab 2021 bei der Quellensteuerabrechnung zu unterstützen. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Buchhalter gerne zur Verfügung.
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    MASSELIER Treuhand & Informatik

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