Können Sie Papierbelege vernichten und diese nach dem Einscannen mit gutem Gewissen durch den Schredder jagen? Oder müssen Sie das Papier nach wie vor im Ordner aufbewahren? Was sind genau die Anforderungen für die elektronische Archivierung?
Ja Sie dürfen die Papierbelege vernichten unter Berücksichtigung folgender Aspekte!
Umsetzung bei KMU Die oben erwähnten 2 Punkte hören sich nach grossen technischen Hürden an, welche nur Grossfirmen und die Industrie umsetzen können. Ich kann Sie aber beruhigen es gibt auch eine von der Steuerverwaltung absolut akzeptierte Lösung für KMU welche fast nichts kostet:
Nach welchen Kriterien kontrollieren die Behörden? Sollten Sie einmal von einem Revisor Besuch erhalten oder Belege an ein Amt einreichen müssen, weil eine Revision in den Bereichen AHV, SUVA, MWST oder Steuern durchgeführt werden muss, dann müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen um keine Probleme zu erwarten:
Wie setzen Sie dies konkret um? Natürlich stehen wir Ihnen für die Vorbereitung, Planung und Umsetzung einer digitalen Administration gerne zur Verfügung. Innerhalb weniger Stunden und so verbunden mit kaum Aufwand und Kosten setzen wir eine individuelle Lösung für Sie um. Wir haben KMU-Kunden die seit 10 Jahren mit einer unserer digitalen Administrationen sehr schnell, effizient, sicher und kostengünstig arbeiten.
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AutorMASSELIER Treuhand & Informatik Archiv
April 2021
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