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Anlagen und Abschreibung

Anlagen und Abschreibung

Für viele sind die Themen Anlagevermögen und Abschreibung ein komplexes, unverständliches Thema und nicht zu verstehen. Wir erklären es ganz einfach.

Anlagevermögen muss ausgewiesen werden
Jede Firma ist dazu verpflichtet, ihr Vermögen in jeglicher Form auszuweisen. Zum Anlagevermögen gehören zeitlich langfristig zu nutzende Dinge wie Maschinen, Mobiliar, Einrichtung, Fahrzeuge, IT-Systeme oder Wertpapiere, also Investitionen in die betriebliche Zukunft. Veränderungen im Anlagevermögen beeinflussen oft die gesamte Vermögenssituation Ihrer Firma, da es sich meistens um grössere Anschaffungen handelt, die über Jahre hinweg genutzt werden. Jede Anlage ist im Jahresabschluss korrekt aufzuführen.

Wie verbuchen Sie Anlagevermögen?
Während Sie in Ihrer Buchhaltung die Verbrauchsmaterialien als Betriebsaufwand verbuchen handelt es sich bei Maschinen und anderen Anschaffungen, die du über Jahre nutzt, um Anlagen. Anlagen sind nichts anderes als Vermögensgegenstände, die Sie als solche für mehrere Jahre ausweisen und als solche verbuchen müssen.

Was ist eine Abschreibung?
Der Begriff Abschreibung sorgt bei Unternehmer/innen oft für Verwirrung. Es ist aber ganz einfach: Abschreibungen sind Aufwände, die in der Buchhaltung den Wertverlust von Vermögensgegenständen dokumentieren. Sie dienen dazu, den Aufwand einer Investition über die ganze Lebensdauer zu verteilen.

Beispiel Fahrzeugabschreibung
Nehmen wir an Sie kaufen für Ihren Lieferservice einen neuen Transporter im Wert von CHF 50`000.- Dieses Auto planen Sie sicher 5 Jahre nutzen.

Ohne Aktivierung in der Anlagebuchhaltung würden die CHF 50`000.- in Ihrer nächsten Jahresrechnung als Aufwand erscheinen und Ihren Gewinn in diesem Geschäftsjahr um CHF 50`000.- reduzieren.

Da Sie das Auto aber 5 Jahre lang nutzen und in der Anlagebuchhaltung auf 5 Jahre aktivieren, wird der Aufwand auf 5 Jahre verteilt und das Auto so abgeschrieben. So haben Sie 5 Jahre eine steuerrelevante Gewinnreduktion von jeweils CHF 10`000.-

Wie ist das mit der Wertminderung?
In vielen Fällen verlieren die Vermögensgegenstände über die Jahre an Wert – zum Beispiel durch Abnutzung, Verschleiss oder Witterung. Dieser Wertverlust ist jedoch meistens vorhersehbar. Dafür erstellen Sie am besten einen Abschreibungsplan. Ausserplanmässige Wertminderungen – etwa durch Unfälle, Beschädigungen, Defekt oder Naturkatastrophen – müssen Sie nicht in den Abschreibungsplan aufnehmen.

Geht das jetzt aber nicht noch etwas einfacher?
Doch aber sicher - mit der Anlagenbuchhaltung von MTI. Erfassen Sie Ihre Vermögensgegenstände wie Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen, Immobilien, Grundstücke oder Wertschriften in unserer Buchhaltungslösung und hinterlegen Sie die entsprechenden Abschreibungsraten. Die Abschreibungen werden dann jeweils automatisch berechnet. Ausserdem erfahren Sie in Echtzeit, wie es um Ihre Anlagen und Abschreibungen steht ­– und nicht erst beim Jahresabschluss. Und das Beste: All das ist vollständig in Ihre Buchhaltung von MTI integriert.

Kontaktieren Sie uns gleich für Ihre kinderleichte Buchhaltung!

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